SRH Zentralklinikum Suhl
Zentralklinikum Suhl

Perinatalzentrum Suhl wird auf Versorgungslevel 2 fortgeführt

Zum 1. Januar 2026 wird unser Perinatalzentrum als Perinatalzentrum Level 2 weitergeführt.

Ein zartes Babyhändchen greift nach dem Finger eines Erwachsenen, während es auf einer weichen Unterlage liegt.

In Suhl geht ein Jahre andauernder Kampf um die Versorgung extrem kleiner Frühgeborener nun vorerst zu Ende. Zum Jahresende fällt das Perinatalzentrum am SRH Zentralklinikum Suhl auf Level 2 zurück. Seit fast 70 Jahren wurden in Suhl kleinste Frühgeborene fachkundig behandelt. Mit dem Wegfall des Level 1 zählt Thüringen nur noch zwei dieser spezialisierten Zentren, in Erfurt und in Jena.

Das Perinatalzentrum Level 1 im SRH Zentralklinikum Suhl ist mit hohem fachlichem und personellem Einsatz auf die Behandlung von Frühgeborenen unter 1.250g Geburtsgewicht spezialisiert. Für diese Behandlungen sieht der Bund als Gesetzgeber eine „Mindestmenge“ vor. Im Jahr 2024 stieg diese Mindestmenge auf 25 Frühgeborene, die behandelt werden müssen, um entsprechende Leistungen bei den Krankenkassen abrechnen zu können. Diese Mindestmenge wurde mit derzeit zehn Fällen im vergangenen Jahr deutlich unterschritten. Trotz der mit der Schließung von Level 1 verbundenen höheren betriebswirtschaftlichen Belastung, hat sich das SRH Zentralklinikum dazu entschlossen, das Perinatalzentrum Level 2 zunächst für 2 Jahre weiterzuführen.

Qualität muss in der Medizin im Vordergrund stehen, nicht die Quantität
„Die Diskussion um diese Mindestmenge führt in Flächenländern in die Irre. Es ist schade, dass die Menge der behandelten Kinder stärker zählt, als die an Zahlen und Fakten gemessene Qualität. Zumal das Perinatalzentrum Level 1 im SRH Zentralklinikum Suhl im transparenten, öffentlichen Qualitätsvergleich besser abschneidet als die Zentren im Umfeld“, so Uwe Leder und weiter: „Unsere SRH steht hinter allen Qualitätsbemühungen im Gesundheitswesen. Daher bedauern wir, dass unser Zentrum nun auf Level 2 zurückfällt“, sagte Leder. 

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Freistaat diskutiert den Weg zur nachhaltigen Sicherung des Level 2

Um die darüber hinaus bestehende qualitätvolle Struktur zur Versorgung von Neugeboren im SRH Zentralklinikum Suhl mit Level 2 zu erhalten, wird derzeit gemeinsam ein Förderantrag zwischen dem Thüringer Gesundheitsministerium und der SRH abgestimmt. „Wir konnten mit Gesundheitsministerin Katharina Schenk bereits Kriterien für ein alternatives Fördervorhaben diskutierendass die Neugeborenen-Medizin in Suhl nachhaltig sichert und die Leistungsfähigkeit unseres Klinik-Standorts insgesamt ausbaut. Für die konstruktiven Gespräche sind wir sehr dankbar“, so Uwe Leder. 

Vor dem Hintergrund des nicht kostendeckenden Betriebs eines Perinatalzentrums Level 2 in Suhl soll es das Fördervorhaben ermöglichen, das Perinatalzentrum am SRH Zentralklinikum Suhl auf Level 2 (Behandlung von Kindern zwischen 1.250 und 1.500g sowie darüber) und damit verbundene weitere medizinische Angebote für Neugeborene und deren Familien langfristig zu erhalten und zu modernisieren. Der Antrag und notwendige Abstimmungen sollen in den kommenden zwei Jahren erarbeitet und vorgenommen werden, so dass eine Umsetzung ab 2028 möglich ist. Voraussetzung für die Förderung des Freistaats Thüringen ist, dass das Perinatalzentrum Level 2 langfristig erhalten bleibt. 

Hochwertige Versorgung von Neugeborenen bleibt gesichert 

„Mir ist bewusst, dass die Schließung des Perinatalzentrums Level 1 Unsicherheit und Sorgen bei Familien ebenso wie bei den Beschäftigten auslöst. Deshalb ist mir wichtig klarzustellen, dass diese Entscheidung ausschließlich die hochspezialisierte Versorgung extrem kleiner Frühgeborener mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm betrifft. Schwangere ohne absehbare Risikofaktoren für eine solche Frühgeburt werden auch weiter umfassend geburtshilflich im SRH Klinikum Suhl betreut“, so Gesundheitsministerin Katharina Schenk. 

Geburten mit Risikofaktoren für eine Frühgeburt mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm erfolgen in der Regel nicht spontan, sondern es liegen medizinische Indikationen vor, die bereits Tage vor der Geburt zu einer stationären Aufnahme führen. Längere Anfahrtswege, um zu einer spezialisierten Klinik zu gelangen, sind für die betroffenen Familien in der Regel planbar. 

Schenk betont: „Ich begrüße in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass sich das SRH Klinikum dazu entschieden hat, das Perinatalzentrum Level 2 in Suhl zunächst aufrechtzuerhalten. Damit bleibt die umfassende geburtshilfliche Versorgung am Standort Suhl gesichert, auch für die Behandlung von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht über 1.250 Gramm. Gemeinsam schaffen wir so die Grundlage, in den kommenden Jahren an einer langfristigen und qualitativ hochwertigen Sicherung der Neugeborenenversorgung in Suhl zu arbeiten.“ 

„Wir sind froh, dass sich Thüringen traut, im Lichte der Krankenhausreform auch die Versorgung in strukturschwachen Regionen im Blick zu behalten und den Standort Suhl zu stärken“, ist Prof. Dr. Christof Hettich, SRH-Vorstandsvorsitzender, überzeugt. Die SRH stehe dabei an der Seite des Landes, um eine langfristige Perspektive für die Neugeborenen- und Kindermedizin am Standort Suhl zu erarbeiten. 


Hintergrund

Kampf um das Perinatalzentrum Level 1

Im Jahr 2022 startete der Kampf um das in Südthüringen einzigartige Zentrum. Mit 17 behandelten Frühgeborenen in diesem Jahr akzeptierten die Kostenträger zunächst die Prognose für 20 im Folgejahr nicht. Dies wäre zum Erreichen der Mindestmenge nötig gewesen. Zuerst stellte sich der Stadtrat Suhl aufseiten des Klinikums, danach folgten zahlreiche Stadträte und Kreistage aus der Umgegend. Eine Petition mit mehr als 13.000 Mitzeichnenden wurde im Thüringer Landtag in öffentlicher Anhörung behandelt. Zuletzt in den Jahren 2022 und 2023 hatte das Perinatalzentrum Level 1 die vorgeschriebene Mindestmenge erreicht. Seit 2022 verfügte das Zentrum entweder über eine akzeptierte Prognose der Kostenträger oder im Jahr 2024 erstmals über eine Ausnahmegenehmigung des Freistaats für 2025. Diese wurde einmalig aufgrund der Schließung zweier Level I-Perinatalzentren im benachbarten Bayern (Coburg und Schweinfurt) erteilt, weil dadurch auf positive Effekte bezüglich der Fallzahlentwicklung in Suhl zu hoffen war. Eine signifikante Steigerung der Behandlungsfälle ist jedoch ausgeblieben und angesichts der sinkenden Geburtenzahlen in Thüringen insgesamt auch in Zukunft nicht zu erwarten. Eine erneute Ausnahmegenehmigung für 2026 wurde daher nicht erteilt. 

Mindestmengen
Dem Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gehören Vertreter der Kostenträger, der Leistungserbringer sowie „unparteiische“ Stimmen an. Er ist das oberste Selbstverwaltungsgremium im Deutschen Gesundheitswesen und legt für besonders komplexe medizinische Eingriffe verbindliche Mindestmengen fest. Diese Regelung basiert auf dem angenommenen Zusammenhang zwischen Routine und Ergebnisqualität: Je häufiger ein Behandlungsteam einen Eingriff durchführt, desto sicherer sei er für Patienten.

Ausnahmegenehmigungen 
Ein Bundesland kann nach §136b Abs. 5a SGB V eine Ausnahme von den Mindestmengen bei Gefährdung der flächendeckenden Versorgung erkennen. Dies muss allerdings im Einvernehmen mit den Kostenträgern (=Krankenkassen) geschehen. Dieser Part des Paragraphen ist aktuell vor dem BVerfG beklagt, da er in die Planungshoheit der Länder eingreife. 

Die SRH
Als Stiftung mit führenden Angeboten in den Bereichen Bildung und Gesundheit begleiten wir Menschen auf ihren individuellen Lebenswegen. Unserer Leidenschaft fürs Leben folgend, helfen wir ihnen aktiv bei der Gestaltung ihrer Zukunft, hin zu einem selbstbestimmten Leben. Mit rund 17.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und 1,2 Mio. Kunden erwirtschaften wir einen Umsatz von fast 1,5 Mrd. Euro (2024).

Die 1966 gegründete SRH ist heute eines der größten Bildungs- und Gesundheitsunternehmen Deutschlands mit bundesweit rund 80 Standorten. Hauptsitz der SRH ist Heidelberg.