SRH Zentralklinikum Suhl
Zentralklinikum Suhl

Gesundheitsanbieter SRH einigt sich mit ver.di auf Tarifabschluss für die Akutkliniken

Der Tarifvertrag enthält bei einer Laufzeit von 27 Monaten (bis zum 31.03.2027) eine Reihe von Anpassungen, unter anderem 6% mehr Lohn sowie Verbesserungen bei der Entgeltordnung.

Nach langwierigen und dennoch konstruktiven Verhandlungen konnte gestern ein Tarifabschluss für das nichtärztliche Personal der Akutkliniken des Gesundheits- und Bildungsanbieters SRH erreicht werden. Der Tarifvertrag enthält bei einer Laufzeit von 27 Monaten (bis zum 31.03.2027) eine Reihe von Anpassungen und Verbesserungen bei der Entgeltordnung.  Auf folgende Eckpunkte haben sich die SRH und die Tarifkommission der Gewerkschaft ver.di geeinigt: 

Die Tarifentgelte werden wie folgt erhöht: 

  • mit Wirkung vom 01. Januar 2025 um 2,6 %; mindestens jedoch um 100,00 EUR. 
  • mit Wirkung ab dem 01. April 2026 um 2,0 %; mindestens jedoch um 100,00 EUR. 
  • mit Wirkung ab dem 01. Oktober 2026 um 1,4 %. 

Auszubildende erhalten zum 01.01.2025 und zum 01.04.2026 eine Vergütungserhöhung um jeweils 100 EUR. 

Weiter wird für die Mitarbeitenden die Jahressonderzahlung schrittweise erhöht, nämlich ab dem Jahr 2025 auf 1.800 Euro pro Vollzeitkraft (VK), ab dem Jahr 2026 auf 2.000 Euro pro VK und ab dem Jahr 2027 auf 2.200 Euro pro VK. 

Schließlich werden auch die Zulagen angepasst und eine Wechselschichtzulage eingeführt. 

„Mit diesem Abschluss sind über die oben genannten Punkte hinaus eine Vielzahl von kleineren Anpassungen verbunden, die dafür sorgen, dass die SRH insgesamt wettbewerbsfähig bleibt. Wir glauben, bei der schwierigen Abwägung dessen, was für die Kliniken finanziell leistbar ist und dem, was im Wettbewerb um Mitarbeitende nötig ist, einen gut vertretbaren Kompromiss gefunden zu haben“, so Werner Stalla, Leiter des Gesundheitsbereichs der SRH. 

Die Einigung bedarf noch der Zustimmung durch die entsprechenden Gremien.