SRH Zentralklinikum Suhl

Barrierefreiheitserklärung

Einleitung
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.zentralklinikum-suhl.de veröffentliche Webseite der SRH Zentralklinikum Suhl GmbH sowie Inhalte der SRH Poliklinik Suhl GmbH.

Beide Unternehmen sind bemüht, ihre Website im Sinne der EU-Richtlinie 2019/882 („Euro-pean Accessibility Act“) und im Einklang mit dem nationalen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zu gestalten.

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Das SRH Zentralklinikum Suhl ist ein Krankenhaus und bietet die stationäre und/oder ambulan-te Versorgung von Patientinnen und Patienten auf der Grundlage eines Behandlungsvertrages an.

Die SRH Poliklinik Suhl GmbH ist ein Medizinisches Versorgungszentrum und bietet die ambu-lante Behandlung von Patientinnen und Patienten auf der Grundlage eines Behandlungsver-trages an.

Beide Unternehmen bieten den Abschluss von Arbeitsverträgen und Verträgen über Praktika in allen Bereichen an, die für den Betrieb des Unternehmens relevant sind.

Zudem bietet die beiden Unternehmen auch zum Zwecke des Abschlusses der genannten Verträge Kontakt- und Serviceleistungen an, wie zum Beispiel die Nutzung eines Online-Kontaktformulars, Hotline oder persönliche Terminvereinbarung.

Das SRH Zentralklinikum Suhl ist ein Akutkrankenhaus der Schwerpunktversorgung und akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Jena. 60 Praxen in unserer SRH Poliklinik helfen dabei, die fachärztliche Versorgung in Südthüringen zu sichern. Unsere Geriatrische Rehabilitationsklinik und unsere SRH Kurzzeitpflege unterstützen dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die SRH Zentralklinikum Suhl GmbH sowie die SRH Poliklinik Suhl GmbH haben bei Konzeption, Webdesign und Bedienbarkeit darauf geachtet, die Internetpräsenz barrierefrei oder zumin-dest barrierearm zu gestalten.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 BFSG in Verbindung mit der Ver-ordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), die auf Grundlage von § 3 Abs. 2 BFSG erlassen wurde. In der BFSGV sind die Anforderungen an Dienstleistungen im Geschäftsver-kehr in den §§ 12, 13 und 19 festgelegt. Die technischen Anforderungen bestimmen sich nach der EN 301 549.

Diese Anforderungen wurden insbesondere wie folgt umgesetzt:
 

  • Angepasste, einfache Bedienbarkeit, erleichterte, benutzerfreundliche Navigation
     
  • Erhöhte Sichtbarkeit von Kontakt- und Serviceleistungen von Schrift, Links, Buttons durch Farbkontraste, Kontaktbuttons sowie der Anfahrtsbeschreibung
     
  • Setzung von farblich abgesetzten Hyperlinks sowie Verwendung erhöhter Schriftgröße in Rubriken und Leistungsangeboten
     
  • Erkennbarkeit der Hyperlinks

Die Website weist bereits in zahlreichen Bereichen eine gute Zugänglichkeit für alle Nutzerin-nen und Nutzer auf. Derzeit entspricht sie jedoch noch nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Im Zuge einer geplanten technischen Überarbeitung sollen die entsprechenden Anforderungen sukzessive umgesetzt werden.

Nicht barrierefrei sind bislang

  • Download des/der PDF-Dokumente
  • Videos
  • Virtuelle Rundgänge

Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und berücksichtigt den Stand der Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut unserer Seite bis zu diesem Tage.

Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden 
SRH Zentralklinikum Suhl GmbH
Albert-Schweitzer-Straße 2
98527 Suhl
Telefon +49 (0) 3681 35-9
Telefax +49 (0) 3681 35-5001
E-Mail: info.zs@srh.de
Internet: www.zentralklinikum-suhl.de

Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Diese Behör-de ist am heutigen Tage noch nicht bekannt. Sobald diese Behörde bekannt ist, wird sie in ei-ner aktualisierten Form der Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden.