Zentralklinikum SuhlZentralklinikum Suhl

Krankenhausleistung, Hausordnung

Berechnung der Krankenhausleistungen

Die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen rechnet das SRH Zentralklinikum Suhl direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Bestimmte Wahlleistungen müssen Sie jedoch selbst bezahlen.

Vollstationäre Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und gesetzliche Krankenversicherungsleistungen in Anspruch nehmen, müssen für maximal 28 Tage einen Eigenanteil von zehn Euro pro Kalendertag entrichten. Dieser Eigenanteil wird vom Krankenhaus an die Krankenkasse weitergeleitet. Als so genannte Selbstzahler werden Ihnen die Leistungen unmittelbar in Rechnung gestellt. Die Gesamtrechnung erfolgt nach Beendigung des Krankenhausaufenthaltes.

Wahlleistungen

Allgemeine Krankenhausleistungen sind Leistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind. Wahlleistungen hingegen sind über allgemeine Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderleistungen (z. B. Einzelzimmer, Chefarztbehandlung).

Die Gewährung der Wahlleistung muss vertraglich zwischen Patient und Krankenhaus vereinbart sein. Dies geschieht normalerweise bei der Aufnahme in unserem Haus, kann aber auch noch nachgeholt werden. Bitte beachten Sie hierzu die "Allgemeinen Vertragsbedingungen".

Hausordnung

Die Hausordnung des SRH Zentralklinikums Suhl liegt auf jeder Station aus. Falls Sie sich genauer informieren wollen, fragen Sie beim Pflegepersonal nach.


Navigation

Aktuelles

Keine News vorhanden.

Tools