Zentralklinikum SuhlZentralklinikum Suhl

KV-Notdienstzentrale

KV-Notdienstzentrale

Die niedergelassenen Ärzte der Altkreise Suhl-Stadt und Suhl-Land bieten seit 01.01.2010 eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung außerhalb der üblichen Sprechzeiten der niedergelassenen Ärzte gemeinsam an. Hierfür steht am SRH Zentralklinikum Suhl eine Anlaufpraxis für alle gehfähigen Patienten, die akut erkrankt sind, zur Verfügung.

Notfallsprechstunde

  • Mittwoch, Freitag
    16:00 bis 20:00 Uhr
  • Samstag, Sonntag, Feiertage sowie am 24.12. und 31.12.
    9:00 bis 12:00 Uhr und 16:00 bis 19:00 Uhr

Die Notdienstzentrale finden Sie am ehemaligen Haupteingang des Klinikums, gleich neben der Notfallaufnahme.

Es ist zusätzlich zum allgemeinen Notdienst ein augenärztlicher Notdienst zusammen mit den Notdienstbereichen Schmalkalden und Meiningen eingerichtet. Die Versorgung der Patienten mit augenärztlichen Notfällen erfolgt in der Praxis des jeweils diensthabenden Arztes, ggf. auch nach Terminabsprache.

Weiterhin ist ein HNO-ärztlicher Notdienst zusammen mit Meiningen eingerichtet. Auch hier erfolgt die Behandlung in der Praxis des jeweils diensthabenden HNO-Arztes nach telefonischer Absprache.

Die Telefonnummern und die Praxisanschriften der diensthabenden Augen- und HNO-Ärzte ist über die Telefonnummer: 03682 116117 zu erfragen.

Darüber hinaus wird ein dringender Hausbesuchsdienst im Rahmen des ärztlichen Notdienstes vorgehalten. Dieser sollte jedoch nur angefordert werden, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen so erheblich sind, dass ein Aufsuchen des Arztes in der Notdienstzentrale am SRH Zentralklinikum Suhl nicht möglich ist. Der Hausbesuchsdienst wird zu folgenden Zeiten durchgeführt:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag
    19:00 bis 7:00 Uhr des Folgetages
  • Mittwoch, Freitag
    13:00 bis 7:00 Uhr des Folgetages
  • Samstag, Sonntag, Feiertage sowie am 24.12. und 31.12.
    7:00 bis 7:00 Uhr des Folgetages

Dringende Hausbesuche sind unter der Telefonnummer: 03682 116117 anzumelden. Im ärztlichen Hausbesuchsdienst entscheidet der Arzt über die Reihenfolge der eingehenden Hilfeersuchen, so dass es zu Wartezeiten kommen kann. Der ärztliche Notdienst sollte nur dann in Anspruch genommen werden, wenn Gefahr für Leib und Seele besteht, d. h. wenn plötzlich eine akute Erkrankung eintritt, die möglichst zeitnah behandelt werden muss oder ein bereits bestehendes Krankheitsbild sich erheblich verschlechtert hat.

Folgende Orte gehören seit 01.01.2010 zum Versorgungsbereich Suhl:

  • Albrechts
  • Benshausen
  • Christes
  • Dietzhausen
  • Dillstädt
  • Ebertshausen
  • Goldlauter
  • Heidersbach
  • Kühndorf
  • Oberhof
  • Rohr
  • Schwarza
  • Suhl
  • Viernau
  • Wichtshausen
  • Zella-Mehlis

Die niedergelassenen Ärzte und die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen bitten um Beachtung dieser Veränderungen.


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